Der Antrag zur Zertifizierung sollte, neben den allgemeine Angaben zum Berater bzw. zur Beratung auch einen Beratungs- bericht, enthalten.
Der Beratungsbericht sollte eine Zusammenfassung vergleichbar nach dem folgenden Muster enthalten. So sollten nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristig sinnvolle Maßnahmen dargestellt sein. In jedem Fall soll ein Diagramm mit den Endenergiebedarfskennwerten für die verschiedenen Sanierungszustände enthalten sein.
Als Basis für die Wärmebedarfsberechnung dient
die EnEV. Der theoretische Wärmebedarf sollte mit dem tatsächlichen
Verbrauch verglichen und plausibel dargestellt werden. Zumindest als
Anhang sollten die Bauteilwerte (Flächen und U-Werte) im IST-Zustand
und nach Sanierung dargestellt sein.
Die Bundeseinheitliche Richtlinie der Siegelordnung finden Sie im Bereich Download. Weitere Infos unter gih-bw
Die Qualitätssicherung für
Gebäudeenergieberater ist ein Instrument zur Umsetzung einer
gewerkeübergreifenden neutralen und professionellen Energieberatung.
Zur Umsetzung auf Grundlage der Rahmenrichtlinie des GIH
Bundesverbandes (Siegelordnung) haben sich GIH-Mitglieder zu
Siegelverbänden zusammengeschlossen.
Erste Anlaufstelle ist Ihr Mitgliedsverein. Anträge richten Sie bitte
an die aufgeführte Adresse der jeweiligen Siegelkommissionen.
Interessierte Nichtmitglieder weden sich bitte ebenfalls an einen GIH-Verein in ihrer Nähe. Im Zweifelsfall wenden
Sie sich bitte an die GIH Bundesgeschäftsstelle, sie hilft weiter.
Weitere Infos unter www.GIH-BW
Siegelverbund Süd:
Baden-Württemberg
Hessen
BayernEnergie
Unterfranken
Oberfranken
Mittelfranken
Saarland
Rheinland-Pfalz
NRW RheinRuhr
Siegelverbund Nord:
GIH Nord
Niedersachsen
Niedersachsen Süd
Bremen
Berlin-Brandenburg
Siegel Sachsen
Siegel Thüringen


